Jagdgenossenschaften werden in Hessen über den § 8 des hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Aufsicht der Jagdbehörden definiert. In Ihr organiseren sich die Grundeigentümer eines Jagdbezirks. Die Jagdgenosschenschaft verpachtet in der Regel die Jagd des Jagdbezirks aus mindestens 10 Jahre an einen Jagdpächter, der dann auch z.B. die Haftung für Wildschäden übernimmt.
Die Erlöse aus der Jagdpacht werden zur Führung der Vereinsgeschäfte und Unterhaltung der Jagdhütte (oberhalb des Grillplatzes, direkt über dem Wasserbehälter gelegen) sowie zur Unterstützung sozialer Zwecke oder örtlicher Vereine gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung verwendet.
Aktueller Jagdvorsteher ist Wilhelm Hahn.