Hexenprozesse

Viele Überlieferungen zu diesem Thema gibt es bezogen auf Esch nicht.

Für die Jahre 1602 bis 1607 ist allerdings im Hessischen Hauptstaatsarchiv (HHStAW Bestand 369 Nr. 319) ein Vorgang aktenkundig, bei dem es um eine Beschwerden des Pfarrers Johann Jäger zu Esch gegen die Äbtissin Magdalena von Irmtraut zu Gnadenthal, die ihn offenbar der Zauberei, insbesondere des Wettermachens, bezichtigte, woraufhin er sie selbst wegen Schmähreden belangen lassen wollte. Über den Ausgang der Verfahren ist nichts bekannt.

Im November des Jahres 1630 hält Tobias Weber, ein kirchlicher Beamter, in Idstein eine so genannte „Hexensynode“ ab, und beauftragt die Pfarrer der Gemeinden, die Bürger vor den „vermaledeiten Zubereysünden und Hexenwesen“ zu warnen. Dies müsste dann besagter Johann Jäger auch in Esch umgesetzt haben, sofern ihn der Dreißigjährige Krieg nicht daran gehindert hat.

Nach dem Krieg kam es unter der Regentschaft von Johann von Nassau-Idstein zu einer Welle von Hexenprozessen in Idstein. Zwischen 1676 und 1677 wurden dort von 51 Angeklagten wegen Hexerei 39  hingericghtet.

Quellen:

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